Fahrlehrer/-in

Um vom Beruf Fahrlehrer zu werden, bedarf es einer umfangreichen Ausbildung, die mit fünf Prüfungen für die Klasse BE abgeschlossen wird.

Einige Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen, So ist beispielsweise ein Alter von 21 Jahren Minimum.

Nach bestandener Prüfung kann der Fahrschullehrer allerdings nicht sofort eine eigene Fahrschule eröffnen. Dazu ist ein gesonderter Lehrgang vonnöten.

Der Fahrlehrer-Verband Land Brandenburg e.V. unterhält entsprechend der Satzung eine Geschäftsstelle.

Geschäftsstelle:

Gartenstraße 29/30, 14641 Nauen
Telefon: 03321 744 38 01
Fax: 03321 744 38 02
E-Mail: info@fahrlehrerverband-brb.de

Weitergehende Informationen sind bei Deinem Ausbildungsunternehmen zu erfragen.

Quelle: BERUFENET (http://arbeitsagentur.de) — Stand: 01.12.2020

Folgende Firmen in und um Templin bilden zum Beruf "Fahrlehrer/-in" aus:

Fahrschule Michael Klette